Bleder See in Slowenien mit Natur und Bergen

Slowenien gilt als attraktives Steuerland innerhalb der EU, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Das transparente und gut strukturierte Steuersystem umfasst sowohl direkte als auch indirekte Steuern. Investoren und Unternehmer profitieren nicht nur von verschiedenen Steueranreizen und Befreiungen, sondern auch von der Integration in den Binnenmarkt der EU, was den grenzüberschreitenden Handel erleichtert. Wenn Sie planen, nach Slowenien auszuwandern und dort ein Unternehmen zu gründen, ist es unerlässlich, sich mit dem lokalen Steuersystem vertraut zu machen.

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir primär die Grundlagen der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in Slowenien, die aktuellen Steuersätze, die Steuerpflichten von Unternehmen sowie weitere relevante gesetzliche Bestimmungen.

Was ist der Unterschied zwischen der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Umsatzsteuer (USt)?

Die beiden Begriffe meinen im deutschen Sprachgebrauch dasselbe. Dabei ist „Umsatzsteuer“ der gesetzlich verankerte Begriff ist und bezieht sich auf eben jene Steuer, die auf jeden Umsatz erhoben wird. Dahingegen wird „Mehrwertsteuer“ eher umgangssprachlich verwendet und leitet sich von dem Prinzip ab, dass die Steuer auf den Mehrwert erhoben wird, den ein Unternehmen bei einem Verkauf erzielt.
Für die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer gibt es in Slowenien einen einzigen Begriff: davek na dodano vrednost (DDV).

Grundlagen der Umsatzsteuer in Slowenien

Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in Slowenien ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben wird — und zwar in jeder Phase der Produktion oder des Verkaufs bis hin zum Endverbraucher. Das slowenische Umsatzsteuergesetz ist im Einklang mit den EU-Richtlinien gestaltet, insbesondere der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG). Die USt wird letztendlich vom Endverbraucher getragen, während Unternehmen als Vermittler fungieren, die die Steuer einziehen und an den Staat abführen.

Flagge der Europäischen Union vor blauem Himmel

Steuerpflichtige Umsätze

In Slowenien unterliegen folgende Umsätze der Mehrwertsteuer (MwSt.):

  • Inlandsumsätze: Verkäufe von Waren und Dienstleistungen innerhalb Sloweniens
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe: Erwerb von Waren aus anderen EU-Ländern
  • Importe: Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern
  • Exporte: Lieferungen von Waren und Dienstleistungen ins Ausland, die in der Regel steuerfrei sind

Höhe der Umsatzsteuersätze

Slowenien hat mehrere Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersätze, die auf verschiedene Arten von Waren und Dienstleistungen angewendet werden:

  • Der Standard- bzw. Normalsatz beträgt derzeit 22 %. Dieser Satz wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet.
  • Es gibt einen ermäßigten Satz von 9,5 %. Dieser gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel grundlegende Lebensmittel, Wasser, medizinische Geräte, Bücher und Zeitungen, Personenbeförderung, Hotel- und Restaurantdienstleistungen sowie gewisse Reparaturdienstleistungen.
  • Sondersatz von 5 %: Dieser Satz wird auf einige ausgewählte Güter, wie Arzneimittel und orthopädische Hilfsmittel, angewendet.

Steuerpflichten und Compliance von Unternehmen

Unternehmen, die in Slowenien tätig sind, müssen verschiedene steuerliche Verpflichtungen erfüllen. Diese sind im Folgenden aufgeführt.

Erwerb der MwSt-Identifikationsnumme

Jedes Unternehmen, das in Slowenien geschäftlich tätig ist und bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet, ist verpflichtet, beim slowenischen Finanzamt die Erteilung einer MwSt-Identifikationsnummer zu beantragen. Der aktuelle Schwellenwert für die Pflicht zur MwSt.-Registrierung liegt bei einem Jahresumsatz von 50.000 Euro. Auch Unternehmen, die Dienstleistungen oder Waren an andere EU-Mitgliedstaaten liefern, müssen sich registrieren. Ausländische Unternehmer, die in Slowenien steuerpflichtige Umsätze erzielen, müssen sich ebenfalls registrieren lassen, unabhängig von der Umsatzhöhe. Als Experten für Steuerrecht in Slowenien unterstützen wir Sie gern bei diesem Verfahren.

Hand mit Bleistift, daneben Block, Quittung und Taschenrechner

Umsatzsteuererklärung

Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt in Ljubljana einreichen. Darin können sie die Umsatzsteuer, die sie auf ihre Geschäftsausgaben gezahlt haben (Vorsteuer), von der Umsatzsteuer, die sie von ihren Kunden einnehmen, abziehen. Falls die Vorsteuer die zu zahlenden Steuerpflichten übersteigt, kann das Unternehmen eine Rückerstattung beantragen.

Diese Erklärungen sind für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 210.000 Euro monatlich und für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 210.000 Euro vierteljährlich abzugeben. Die Frist für die Einreichung ist in der Regel der letzte Tag des Monats, der auf den Besteuerungszeitraum folgt.

Rechnungsstellung

Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, um als gültige Mehrwertsteuerdokumente anerkannt zu werden. Dazu gehören etwa:

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder MwSt.-Nummer)
  • die Steuersätze
  • der Steuerbetrag

Besonderheiten und Ausnahmen

  • Kleinunternehmerregelung: Kleinunternehmer, deren Jahresumsatz im Gebiet Slowenien unter dem Schwellenwert von 60.000 Euro (ohne MwSt.) liegt, können sich von der slowenischen Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen. In diesem Fall dürfen sie keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • Steuerfreie Umsätze: Bestimmte Umsätze sind von der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer in Slowenien befreit, beispielsweise medizinische Dienstleistungen, Bildungsdienstleistungen und Finanzdienstleistungen.
  • Internationaler Kontext: Als EU-Mitgliedstaat wendet Slowenien die Regelungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe an. Lieferungen von Waren an andere EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Erwerbe von Waren aus anderen EU-Staaten unterliegen der innergemeinschaftlichen Erwerbssteuer, die in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesen wird.

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