Immobilienverkauf in Slowenien
Immobilienverkauf in Slowenien: Wir vertreten Sie rechtlich
Ob in der grünen Hauptstadt Ljubljana, in der Weinregion rund um Maribor oder auch an der Adriaküste — in den letzten Jahren konnte auf dem slowenischen Immobilienmarkt ein starker Anstieg an Investitionen in wohnungswirtschaftliche wie auch gewerbliche Immobilien verzeichnet werden. Zu den Gründen dafür gehören wohl die günstigen Kaufpreise und die stetigen Wertsteigerungen der Immobilien.
Möchten auch Sie Ihr Grundstück, Haus oder Ihre Wohnung in Slowenien verkaufen, sind über die Grenzen der Länder hinweg die Vorgaben des slowenischen Zivilrechts zu beachten. Mit einer fachkundigen Rechtsberatung können Personen aus Deutschland oder Österreich Nachteile, wie spätere Steuernachzahlungen, bei Ihrem Immobilienverkauf in Slowenien, umgehen. Gern unterstützen Sie die kompetenten Rechtsanwälte unserer deutschsprachigen Kanzlei dabei, die Veräußerung Ihrer Immobilie rechtssicher und reibungslos abzuwickeln.
Immobilien verkaufen in Slowenien mit einem rechtssicheren Kaufvertrag
Wird eine Immobilie in Slowenien auf jemand anderen übertragen, muss dieses Rechtsgeschäft nach slowenischem Immobilienrecht in Schriftform festgehalten werden. So wird ein Vertrag zwischen den beiden Parteien, also Ihnen als Verkäufer und dem Käufer Ihrer Immobilie, aufgesetzt.
Zu den wichtigen Daten, die im Kaufvertrag für Ihren Immobilienverkauf in Slowenien festgehalten werden, gehören:
- Daten der beiden Vertragsparteien
- Daten zur verkauften Immobilie
- Verkaufspreis und die Zahlungsart
- etwaige Belastungen der Immobilie, wie Hypotheken
Der Verkäufer hat dem Käufer außerdem einen Energieausweis auszuhändigen, welcher die Daten zur Energieeffizienz der Immobilie liefert.
Um die Rechtssicherheit der Vertragsinhalte zu gewährleisten, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Slowenien verkaufen möchten, ist es ratsam, sie von fachkundigen Rechtsanwälten oder Notaren aufsetzen zu lassen. Nachdem die Verträge von beiden Parteien unterzeichnet worden sind, werden sie beim zuständigen Steueramt eingereicht.

Aufsandungserklärung: Eintragung ins Grundbuch
Für die Eigentumsübertragung im Zuge des Immobilienverkaufs in Slowenien ist die Eintragung des Käufers in das Grundbuch erforderlich. Diese erfolgt durch die Eintragungsbewilligung des aktuellen Grundbucheigentümers — also durch Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Dabei kann die Bewilligung entweder im Vertrag in Form einer Aufsandungserklärung (auch: Intabulationsklausel) enthalten sein oder gesondert erstellt werden. Die Unterschrift des Verkäufers muss durch einen Notar beglaubigt werden. Sobald die Eintragung des Käufers in das Grundbuch vonstattengegangen ist, ist Ihre Immobilienveräußerung in Slowenien abgeschlossen.
Steuern beim Verkauf einer Immobilie in Slowenien
Im Rahmen des Immobilienverkaufs in Slowenien fällt entweder die Grunderwerbsteuer oder die Mehrwertsteuer an.
Die Mehrwertsteuerpflicht ist gegeben, wenn der Verkäufer ein Bauträger ist. Dabei gilt der Verkaufspreis als Steuerbemessungsgrundlage. So liegt die ermäßigte Mehrwertsteuer für Wohnungen bis 120 m² und Einfamilienhäuser mit bis zu 250 m² bei 9,5 % und für Geschäftslokale oder Garagenplätze bei 22 % des Verkaufswerts.
Ist der Verkäufer eine Privatperson oder geht es um den Verkauf von sogenannten Altimmobilien, kommt statt der Mehrwertsteuer die Grunderwerbsteuer zum Tragen. Sie beträgt 2 % des Verkaufswerts.
In beiden genannten Fällen sind Sie als Verkäufer steuerpflichtig, wobei in der Praxis häufig der Käufer die Steuerlast übernimmt.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer hat der Verkäufer auch eine Einkommenssteuer zu zahlen, die anhand des Kapitalgewinns, also der Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis, berechnet wird. Wenn das Haus oder die Wohnung innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb wieder veräußert wird, sind 27,5 % des Kapitalgewinns zu versteuern. Nach Vollendung von fünf Jahren sowie jeder weiteren Fünf-Jahres-Spanne wird der Steuersatz herabgesenkt. So sind es nach fünf Jahren beispielsweise 20 %; nach 10 Jahren liegt die Einkommenssteuer bei 15 %. Sind seit dem eigenen Erwerb der Immobilie bereits 20 Jahre vergangen, entfällt die Steuerlast schließlich komplett (Stand: 2021).
Ihre kompetenten Immobilien-Rechtsanwälte vor Ort
Trotz der immer weiter voranschreitenden Europäisierung bestehen teilweise deutliche Unterschiede zwischen dem deutschen bzw. österreichischen und dem slowenischen Immobilienrecht sowie den daraus folgenden steuerlichen Auswirkungen.
Von den Verhandlungen bis zur Abwicklung des Kaufvertrags — die fachkundigen Rechtsanwälte Devetak & Partner unterstützen Sie umfassend und kompetent bei Ihrem Immobilienverkauf in Slowenien. Dank der langjährigen Erfahrung unserer Juristen im slowenischen Rechtssystem sowie unserer Fremdsprachenkenntnisse auf Slowenisch können Sie mit unserer rechtlichen Vertretung etwaige Risiken beim Verkauf Ihres Grundstücks, Hauses oder Ihrer Wohnung vermeiden. Wir beraten Sie gern auf Deutsch, Englisch, Italienisch oder Kroatisch. Darüber hinaus vertreten wir die Interessen unserer Mandanten zuverlässig bei weiteren immobilienrechtlichen Angelegenheiten, wie dem Immobilienkauf in Slowenien.
Nehmen Sie noch heute Kontakt für eine persönliche Beratung auf! Wir freuen uns von Ihnen zu hören.