Körperschaftsteuer in Slowenien: Alles zum Thema

Die Körperschaftsteuer (auch KSt) spielt eine zentrale Rolle für Unternehmen. Sie bestimmt nicht nur die Höhe der steuerlichen Belastung, sondern beeinflusst auch strategische Entscheidungen, wie die Wahl des Unternehmensstandorts oder der Investitionsstrategie. Im folgenden Ratgeberbeitrag erläutern wir Unternehmer aus der DACH-Region, die in Slowenien eine Firma gründen oder eine Zweigstelle eröffnen möchten, die dortigen steuerlichen Rahmenbedingungen.
Wir bieten Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen der Körperschaftsteuer in Slowenien und zeigen Ihnen, wie Sie steuerliche Vorteile optimal nutzen können.
Grundlagen der Körperschaftsteuer in Slowenien
Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf den Gewinn von juristischen Personen. Dazu gehören nach slowenischem Recht Kapitalgesellschaften wie d.o.o. (entspricht der GmbH) oder Aktiengesellschaften. Auch Zweigstellen ausländischer Firmen, die in Slowenien geschäftlich aktiv sind, unterliegen der Pflicht zur Abführung einer Körperschaftsteuer.
Die rechtliche Grundlage für die Körperschaftsteuer in Slowenien bildet das Gesetz über die Körperschaftsteuer (Zakon o davku od dohodkov pravnih oseb – ZDDPO-2). Dieses regelt u. a. die Bemessungsgrundlage, Steuervergünstigungen und administrative Anforderungen.
Körperschaftsteuerpflichtig sind:
- Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Slowenien haben (unbeschränkte Steuerpflicht)
- ausländische Firmen mit einer Betriebsstätte oder wirtschaftlicher Aktivität in Slowenien (beschränkte Steuerpflicht, nur auf slowenische Einkünfte)
Körperschaftsteuersatz in Slowenien
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz in Slowenien beträgt 19 % und gehört damit zu den moderaten Steuersätzen innerhalb der Europäischen Union. Ungeachtet dessen wird gemäß Artikel 64 des Gesetzes über Wiederaufbau, Entwicklung und Sicherstellung finanzieller Mittel (ZORZFS) die Steuer auf die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Jahre 2024 – 2028 mit einem Satz von 22 % erhoben. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der kombinierte KSt-Steuersatz (inklusive Gewerbesteuer) durchschnittlich 30 %, während Österreich 24 % und die Schweiz je nach Kanton zwischen 12 % und 21 % KSt berechnet. Die Körperschaftsteuer in Slowenien ist also insbesondere im Vergleich zu Deutschland und Österreich sehr niedrig.
Ein wesentlicher steuerlicher Vorteil ist die stabile und transparente slowenische Steuerpolitik, die Unternehmen Planungssicherheit bietet. Zudem profitieren Unternehmen von diversen steuerlichen Anreizen, wie Vergünstigungen für Investitionen, Forschung und Entwicklung sowie speziellen Programmen zur Unterstützung von Start-ups. Für Unternehmer aus der DACH-Region, die nach einem steuerlich attraktiven Standort suchen, ist Slowenien daher eine ansprechende Option.

Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird in Slowenien auf den steuerpflichtigen Gewinn erhoben, der als Differenz zwischen den Einnahmen eines Unternehmens und den abzugsfähigen Betriebsausgaben ermittelt wird. Zu den Betriebsausgaben zählen beispielsweise Mitarbeitergehälter, Abschreibungen, Investitionen in Anlagen und Ausrüstung sowie bestimmte Marketing- und Betriebskosten.
Wenn Sie mehr über die steuerlichen Rahmenbedingungen oder die Gestaltungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen in Slowenien erfahren möchten, werfen Sie einen Blick auf unsere Leistungen im Bereich Steuerrecht in Slowenien. Planen Sie eine Firmengründung in Slowenien oder benötigen Unterstützung bei anderen rechtlichen Fragen? Unser erfahrenes Team an Rechtsanwälten ist auf Slowenien spezialisiert und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Steuerliche Anreize und Sonderregelungen
Mit seiner Steuerpolitik bietet Slowenien in puncto Körperschaftsteuer attraktive steuerliche Anreize, um Investitionen und Innovationen zu fördern. Unternehmen können von Förderprogrammen für Investitionen profitieren, wie z. B. Steuererleichterungen für den Kauf von Maschinen oder Gebäuden.
Besonders vorteilhaft sind die Steuervergünstigungen hinsichtlich KSt für Forschung und Entwicklung (F&E): Bis zu 100 % der F&E-Kosten können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden — ein weiterer Multiplikator für Investitionen und Innovation durch die slowenische Steuerpolitik.
Für Start-ups und kleine Unternehmen gibt es zusätzliche Erleichterungen, wie vereinfachte Buchhaltungsanforderungen und Zugang zu speziellen Fördermitteln.

Doppelbesteuerungsabkommen mit DACH-Ländern
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Slowenien u. a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, in welchem Land bestimmte Einkünfte besteuert werden, z. B. Unternehmensgewinne, Dividenden oder Zinsen.
In der Regel gilt für DACH-Unternehmen bzgl. der Körperschaftsteuer in Slowenien das Ansässigkeitsprinzip: Unternehmen werden in dem Land besteuert, in dem sie ihren Sitz bzw. ihre Betriebsstätte haben. Einkünfte, die in einem anderen Land erzielt werden, können dort besteuert, aber durch Steuerfreistellung oder Anrechnung in Slowenien berücksichtigt werden.
Ein praktisches Beispiel: Ein deutsches Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Slowenien zahlt Körperschaftsteuer auf die slowenischen Einkünfte. Die KSt wird in Deutschland angerechnet, sodass keine doppelte Belastung entsteht.
Diese Regelungen schaffen Klarheit und fördern wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen aus DACH-Ländern in Slowenien.
Pflichten und Fristen für Unternehmen
Steuererklärung: Wann und wie wird sie eingereicht?
In Slowenien sind Unternehmen verpflichtet, ihre Körperschaftsteuererklärung für das vorangegangene Geschäftsjahr bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.
Wichtige Fristen für Steuerzahlungen
Die Zahlung der festgesetzten Körperschaftsteuer muss in Slowenien in der Regel zeitnah nach der Einreichung der Steuererklärung erfolgen. Die genauen Zahlungsfristen sind im Bescheid des Finanzamtes angegeben und einzuhalten, um Verzugszinsen oder Strafen zu vermeiden.
Welche Strafen drohen bei Verspätungen oder Verstößen?
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung oder Zahlungsverzug können Verspätungszuschläge und Verzugszinsen erhoben werden. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Steuerhinterziehung, drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen.
Unterschiede zwischen slowenischen Unternehmen und Zweigstellen ausländischer Firmen
Steuerliche Behandlung von Tochtergesellschaften und Niederlassungen
Tochtergesellschaften in Slowenien, wie eine d.o.o. (GmbH), gelten als eigenständige juristische Personen und unterliegen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht auf ihre weltweiten Einkünfte. Ferner gilt für die Körperschaftsteuer in Slowenien: Niederlassungen ausländischer Unternehmen werden als Betriebsstätten behandelt und sind nur für Einkünfte steuerpflichtig, die direkt in Slowenien erzielt werden.
Unterschiede bei der Körperschaftsteuerpflicht
Während Tochtergesellschaften die gleichen Rechte und Pflichten wie slowenische Unternehmen haben, einschließlich der Nutzung steuerlicher Vergünstigungen, gelten für Zweigstellen oft vereinfachte Verwaltungsanforderungen. Sie können gleichzeitig nicht immer von allen steuerlichen Anreizen profitieren, die für lokale Unternehmen vorgesehen sind.
Welche Struktur eignet sich für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz im Hinblick auf die Körperschaftsteuer in Slowenien?
Eine d.o.o. bietet mehr rechtliche Sicherheit und Zugang zu steuerlichen Vorteilen, ist jedoch mit höheren Gründungs- und Verwaltungskosten verbunden. Eine Zweigstelle eignet sich für Unternehmen, die einen geringeren administrativen Aufwand wünschen und nur begrenzte Aktivitäten in Slowenien planen. Für langfristige Investitionen ist die Gründung einer Tochtergesellschaft oftmals die bessere Option.
Aber: Die Wahl der geeigneten Struktur hängt von den konkreten Unternehmenszielen ab und ist immer im Einzelfall zu bewerten. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt.
Devetak & Partnerji: Ihre Kanzlei für Steuerrecht und Unternehmensgründungen in Slowenien
Haben Sie Fragen zur Körperschaftsteuer in Slowenien oder anderen steuerlichen Themen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Gerne begleiten wir Sie kompetent bei einer Firmengründung, der Auswahl der optimalen Unternehmensform oder der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten.
Zusätzlich unterstützen wir Sie in weiteren Fragestellungen im Wirtschafts-, Zivil- und Strafrecht in Slowenien, u. a.:
- Immobilienrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsgestaltung und -prüfung
- Erbrecht
- Verteidigung und Beratung in Strafsachen
- grenzüberschreitende rechtliche Fragestellungen
Setzen Sie auf unsere Erfahrung und unser Netzwerk, um in Slowenien rechtlich und steuerlich bestens aufgestellt zu sein. Sprechen Sie uns noch heute an und stellen Sie eine unverbindliche Anfrage!