Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Slowenien und Deutschland

Eine Doppelbesteuerung tritt auf, wenn zwei oder mehr Länder das Recht beanspruchen, Steuern auf dasselbe Einkommen oder Vermögen zu erheben. Das Abkommen vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien soll genau dies verhindern. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer von einer Doppelbesteuerung betroffen sein kann, warum zwei Staaten sie mittels eines Abkommens umgehen möchten und welche die wichtigsten Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Slowenien und Deutschland sind.
Wen kann eine Doppelbesteuerung betreffen?
Ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) könnten Bürger und Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, in der riskanten Lage sein, in beiden Ländern Steuern zu zahlen. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer, die befristet in Slowenien arbeiten und ihren Wohnsitz in Deutschland behalten
- Rentner aus Deutschland, die ihren Ruhestand in Slowenien verbringen
- Personen, die im Ausland arbeitssuchend sind, aber Leistungen bei Arbeitslosigkeit von ihrem Heimatland beziehen
- Anleger, die ausländische Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden erhalten
In benachbarten Ländern, etwa Österreich und Slowenien, betrifft eine Doppelbesteuerung zusätzlich Grenzgänger, die in einem Land leben, jedoch im anderen arbeiten.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen schafft Abhilfe
Mit einem sogenannten „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ schließen zwei Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag ab, der genau regelt, ob und wie viel Steuern dem jeweiligen Staat zustehen. Es soll eine mehrfache Besteuerung verhindern, die Steuerlast von Steuerzahlern reduzieren und damit Steuergerechtigkeit sicherstellen.
Gleichzeitig fördern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) internationale Geschäftsaktivitäten und Investitionen, indem sie Rechtssicherheit bieten und das Risiko von steuerlichen Konflikten zwischen verschiedenen Ländern verringern. Dies wiederum trägt zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehung und des Handels zwischen den beiden Vertragspartnern bei.
Deutschland handelt diese Verträge mit jedem Land individuell aus. Das bedeutet, dass jedes Abkommen andere Regelungen zur Besteuerung enthält.

DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien: Die wichtigsten Bestimmungen
Das Gesetz zum Abkommen vom 3. Mai 2006 zwischen den beiden EU-Staaten ist in Deutschland am 19. Dezember 2006 in Kraft getreten. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Bestimmungen in der Übersicht.
Persönlicher Anwendungsbereich
Das Doppelbesteuerungsabkommen betrifft jene Personen, die entweder in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ihren Wohnsitz haben. Darunter fallen sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, also rechts- und geschäftsfähige Unternehmen.
Diese Steuern fallen unter das Abkommen
Das Abkommen gilt für alle Einkommens- und Vermögenssteuern, die von einem der Vertragsstaaten erhoben werden.
In Deutschland gehören dazu:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Vermögensteuer, einschließlich Zuschlägen
In der Republik Slowenien gilt das Doppelbesteuerungsabkommen für:
- Steuern auf Gewinne von Unternehmen
- Steuern auf das Einkommen von Personen, einschließlich Gehälter, Einkommen aus Landwirtschaft und Gewerbe, Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten und Einkommen aus Vermögen
- Vermögenssteuer (Davek od premozenja)
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, beispielsweise durch die unmittelbare Nutzung, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, können in dem Staat besteuert werden, in dem das Vermögen liegt.
Unternehmensgewinne
Laut dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Slowenien und Deutschland versteuert grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat eines Unternehmens dessen Gewinne. Es sei denn, das Unternehmen führt seine Geschäfte im anderen Vertragsstaat über eine dortige Betriebsstätte aus. In diesem Fall können die Gewinne im anderen Land besteuert werden, jedoch nur der Betrag, der mit dieser Betriebsstätte verbunden ist.
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkommen, das eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche Person dort aus einem freien Beruf oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit erhält, wird normalerweise nur in diesem Land besteuert.
Es sei denn, die Person führt die Arbeit regelmäßig im anderen Vertragsstaat in einer festen Einrichtung aus. In dem Fall kann das Einkommen auch in diesem anderen Land besteuert werden, aber nur für die Arbeit, die in dieser festen Einrichtung geleistet wird.
Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit
Grundsätzlich werden Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen aus Arbeitnehmerverhältnissen nur im Land, in dem die arbeitende Person ansässig ist, besteuert.
Ausnahme nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Slowenien und Deutschland: Wird die Arbeit im anderen Staat ausgeführt, kann das Einkommen auch dort besteuert werden.
Unabhängig davon können Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeführte Arbeit erhält, dann im Wohnsitzland besteuert werden, wenn:
- die Person sich nicht länger als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten im anderen Land aufhält,
- die Vergütung von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und
- die Bezahlung nicht von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung im anderen Staat getragen wird.

Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Artikel 23 des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Slowenien und Deutschland behandelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung für Personen, die in Deutschland ansässig sind. Hierbei wird auf die sogenannte Anrechnungsmethode zurückgegriffen.
Angenommen, Sie arbeiten in Slowenien, leben jedoch in Deutschland — nach der Anrechnungsmethode müssen Sie in beiden Ländern Steuern zahlen. Aber: Wurden Einkommen und Vermögenswerte bereits in Slowenien besteuert, sind sie von der deutschen Steuer ausgenommen, wodurch die Steuerlast in Deutschland reduziert wird.
Kanzlei Devetak & Partner: Unterstützung in steuerrechtlichen Belangen
Das Thema Doppelbesteuerungsabkommen, ebenso wie das Steuerrecht in Slowenien, ist aufgrund der schwer verständlichen Regelungen und der zahlreichen Ausnahmen hochkomplex. Beispielsweise beim Auswandern nach Slowenien, etwa um auf dem dortigen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder dort als Rentner den Ruhestand zu verbringen, ist es ratsam, sich mit den Bestimmungen vertraut zu machen.
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